+78. Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren …
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78. Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren …
Gestützt auf die Feststellungen der Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zu ihren NPE-Kapazitäten gemäß Abschnitt 4.2.1 sollten die Kreditinstitute regelmäßig die Angemessenheit ihrer internen und externen Ressourcen zur NPE-Abwicklung prüfen und sich zeitnah mit Lücken bei den Humanressourcen befassen. Da Abwicklungsmaßnahmen mit einem erheblichen Bedarf an Ressourcen verbunden sein können, sollten die Kreditinstitute erwägen, ob es angemessen ist, befristete Verträge, internes/externes Outsourcing oder Joint Ventures für NPE-Abwicklungsmaßnahmen zu nutzen. Die abschließende Verantwortung für diese Maßnahmen bleibt jedoch beim Kreditinstitut. Falls Outsourcing genutzt wird, sollten die Kreditinstitute sicherstellen, dass dieses in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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