+122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …

122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …

Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital des Kreditnehmers getauscht werden (Debt-Asset-/Debt-Equity-Swap), sollten von den Kreditinstituten sorgfältig überwacht werden, und zwar zumindest anhand der Indikatoren zum Volumen einzelner Arten von Vermögenswerten. Dabei sollten die Kreditinstitute sicherstellen, dass sämtliche durch maßgebliche nationale Rechtsvorschriften vorgegebenen Bestandsgrenzen eingehalten werden. Wird dieser Ansatz als Stundungsmaßnahme eingesetzt, so sollte dies durch einen eigenen Geschäftsplan gestützt und auf Vermögenswerte beschränkt werden, bei denen das Institut über hinreichende Sachkenntnis verfügt und der Markt eine realistische Einschätzung des Wertes erlaubt, der kurz- bis mittelfristig aus dem Vermögenswert zu erlösen ist. Zudem sollte das Kreditinstitut sicherstellen, dass die Bewertung der Vermögenswerte von qualifizierten und erfahrenden Sachverständigen durchgeführt wird.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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