+5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
---+123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
---+124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …
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5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
1. Übersicht
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Regulierung |
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123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
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Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und ihren Leitungsorganen melden. Darüber hinaus sollten sie zwischen Zinserträgen auf notleidende Risikopositionen, die tatsächlich eingegangen sind, und solchen, die noch nicht eingegangen sind, unterscheiden. Auch die Entwicklung von Wertberichtigungen und die damit verbundenen treibenden Faktoren sollten überwacht werden.
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124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …
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Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das Volumen, die Altersstruktur, die Deckung und die Zu-/Abgänge von Rettungserwerben (und anderen Vermögenswerten aus NPEs) mit einer Detailtiefe überwachen, die zur Berücksichtigung wesentlicher Arten von Vermögenswerten ausreicht. Die Entwicklung der in Besitz genommenen Vermögenswerte im Vergleich zu dem zuvor definierten Geschäftsplan sollte überwacht werden, und dem Leitungsorgan sowie anderen zuständigen Führungskräften sollte dazu auf aggregierter Basis Bericht erstattet werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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