+5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
---+102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …
---+103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …
---+5.4.1 NPE-Messgrößen
------+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
------+105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
------+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
------+107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
------+108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
------+109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
------+110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
------+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
------+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
---+5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
------+113. Nach der Einrichtung von NPE WUs sollten zentrale Messgrößen für die operative Leistung …
---+5.4.3 Stundungsmaßnahmen
------+114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
------+115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
---+5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
------+116. Wenn keine tragfähige Restrukturierungslösung erzielt werden kann, sollten die Kreditinstitute …
------+117. Die Verwertungsmaßnahmen sollten von dem Kreditinstitut überwacht werden, um Eingang in …
------+118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
------+119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
------+120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …
------+121. Die Kreditinstitute sollten außerdem die durchschnittliche Dauer der zuletzt abgeschlossenen …
------+122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …
---+5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
------+123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
------+124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …
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5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …
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Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für notleidende Risikopositionen und dem zugehörigen Implementierungsplan genehmigt und anschließend auf die operativen Ziele der NPE WUs übertragen werden, wobei Feedback-Schleifen zu Kreditrisikobewertung und Risikovorsorge bestehen sollten. Es sollte ein zugehöriger Rahmen von NPE-bezogenen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) entwickelt werden, der es dem Leitungsorgan und anderen zuständigen Führungskräften ermöglicht, die Fortschritte zu messen.
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103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …
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Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs sollten Folgendes umfassen, aber nicht notwendigerweise darauf beschränkt sein (siehe auch Anhang 2): - a) NPE-Messgrößen,
- b) Interaktion mit dem Kreditnehmer und Zahlungseingänge,
- c) Stundungsmaßnahmen,
- d) Verwertungsmaßnahmen,
- e) Sonstiges (z. B. NPE-bezogene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, Rettungserwerbe, Outsourcing-Aktivitäten).
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5.4.1 NPE-Messgrößen
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5.4.1 NPE-Messgrößen
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5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
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5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
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5.4.3 Stundungsmaßnahmen
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5.4.3 Stundungsmaßnahmen
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5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
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5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
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5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
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5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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