+5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen
---+102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …
---+103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …
---+5.4.1 NPE-Messgrößen
------+104. Die Kreditinstitute sollten die relativen und absoluten Bestände an notleidenden und …
------+105. Die Kreditinstitute sollten diese Überwachungsmaßnahmen auf Transaktions-/Kreditnehmerebene …
------+106. Die Kreditinstitute sollten die Höhe der Wertminderungen der notleidenden Risikopositionen …
------+107. Die Kreditinstitute sollten die Indikatoren zur NPE-Quote und zur Deckung auch als …
------+108. Die Kreditinstitute sollten ihre Abweichungen vom Budget überwachen, damit das Leitungsorgan …
------+109. Die regelmäßige Berichterstattung an das Leitungsorgan sollte auch wichtige Zahlen zu den …
------+110. Die Kreditinstitute sollten abwägen, ob die Erstellung von Migrationsmatrizen sinnvoll sein …
------+111. Die Kreditinstitute sollten die Migrationsraten und die Qualität der nicht notleidenden …
------+112. Bei ihren Überwachungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute interne Informationen (z. B. aus …
---+5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge
------+113. Nach der Einrichtung von NPE WUs sollten zentrale Messgrößen für die operative Leistung …
---+5.4.3 Stundungsmaßnahmen
------+114. Zur Abwendung oder Begrenzung der Auswirkungen der notleidenden Risikopositionen sollten die …
------+115. Das Hauptziel von Stundungsmaßnahmen sollte die Rückführung des Kreditnehmers in einen …
---+5.4.4 Verwertungsmaßnahmen
------+116. Wenn keine tragfähige Restrukturierungslösung erzielt werden kann, sollten die Kreditinstitute …
------+117. Die Verwertungsmaßnahmen sollten von dem Kreditinstitut überwacht werden, um Eingang in …
------+118. Die Kreditinstitute sollten bei Gerichtsverfahren und Inbesitznahmen die Volumina und …
------+119. Bei durch Sicherheiten oder andere Garantiearten besicherten Risikopositionen sollten die …
------+120. Durch die Überwachung der Erlösquoten aus Inbesitznahmen und anderen Gerichtsverfahren sollten …
------+121. Die Kreditinstitute sollten außerdem die durchschnittliche Dauer der zuletzt abgeschlossenen …
------+122. Fälle, in denen Verbindlichkeiten gegen Vermögenswerte oder eine Beteiligung am Eigenkapital …
---+5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen
------+123. Die Kreditinstitute sollten die Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen überwachen und …
------+124. Wenn Rettungserwerbe zur NPE-Strategie eines Kreditinstituts gehören, so sollte es auch das …

5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen

5.4 Überwachung und Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf notleidende Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
102. Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für …

Die Überwachungssysteme sollten auf den NPE-Zielwerten basieren, die in der Strategie für notleidende Risikopositionen und dem zugehörigen Implementierungsplan genehmigt und anschließend auf die operativen Ziele der NPE WUs übertragen werden, wobei Feedback-Schleifen zu Kreditrisikobewertung und Risikovorsorge bestehen sollten. Es sollte ein zugehöriger Rahmen von NPE-bezogenen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) entwickelt werden, der es dem Leitungsorgan und anderen zuständigen Führungskräften ermöglicht, die Fortschritte zu messen.

103. Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs …

Die Kreditinstitute sollten NPE-bezogene KPIs festlegen und überwachen. Die NPE-bezogenen KPIs sollten Folgendes umfassen, aber nicht notwendigerweise darauf beschränkt sein (siehe auch Anhang 2):

  • a) NPE-Messgrößen,
  • b) Interaktion mit dem Kreditnehmer und Zahlungseingänge,
  • c) Stundungsmaßnahmen,
  • d) Verwertungsmaßnahmen,
  • e) Sonstiges (z. B. NPE-bezogene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, Rettungserwerbe, Outsourcing-Aktivitäten).
5.4.1 NPE-Messgrößen

5.4.1 NPE-Messgrößen

5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge

5.4.2 Interaktion mit den Kreditnehmern und Zahlungseingänge

5.4.3 Stundungsmaßnahmen

5.4.3 Stundungsmaßnahmen

5.4.4 Verwertungsmaßnahmen

5.4.4 Verwertungsmaßnahmen

5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen

5.4.5 Weitere zu beobachtende Positionen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/