+7.1 Kriterium der Überfälligkeit
---+147. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen in Übereinstimmung mit Abschnitt 4 der …
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7.1 Kriterium der Überfälligkeit
7.1 Kriterium der Überfälligkeit
1. Übersicht
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Regulierung |
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147. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen in Übereinstimmung mit Abschnitt 4 der …
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Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen in Übereinstimmung mit Abschnitt 4 der EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition28 und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten als überfällig ausweisen.29
28 Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2016/07). 29 Delegierte Verordnung (EU) 2018/171 der Kommission vom 19. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards bezüglich der Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten (ABl. L 32, 6.2.2018, S. 1).
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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