+7. Erfassung von notleidenden Risikopositionen
---+145. Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur …
---+146. In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Governance und Ablauforganisation in …
---+7.1 Kriterium der Überfälligkeit
------+147. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen in Übereinstimmung mit Abschnitt 4 der …
---+7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen
------+148. Die Kreditinstitute sollten Risikopositionen als „unlikely to pay“ ausweisen (d. h. es als …
------+149. Die Kreditinstitute sollten die Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer überwachen. Bei …
---+7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“
------+7.3.1 Stundung
---------+150. Für die Durchführung von Stundungsmaßnahmen sollten die Kreditinstitute in der Lage sein …
---------+151. Grundlage für die Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers sollte …
---------+152. Risikopositionen sollten nicht als gestundet eingestuft werden, wenn Zugeständnisse gegenüber …
---------+153. Die Gewährung neuer Konditionen wie zum Beispiel eines neuen Zinssatzes, der günstiger ist als …
---------+154. Kreditnehmer können verlangen, dass die Konditionen ihrer Kreditverträge geändert werden, ohne …
------+7.3.2 Einstufung von gestundeten Risikopositionen als notleidend
---------+155. Kreditinstitute, die Stundungsmaßnahmen auf nicht notleidende Risikopositionen anwenden …
---------+156. Bei der Beurteilung, ob gestundete Risikopositionen als notleidend eingestuft werden sollten …
------+7.3.3 Gesundung/Aufhebung des Status „notleidend“
---------+157. Die Kreditinstitute sollten notleidende Risikopositionen, einschließlich gestundeter …
---------+158. Die von den Kreditinstituten eingeführten Richtlinien zur Neueinstufung von notleidenden …
---------+159. Darüber hinaus sollte ein Kreditinstitut in Fällen, in denen es andere Risikopositionen …
---------+160. Gibt es Vertragsbedingungen, nach denen die Rückzahlungsfrist verlängert wird, beispielweise …
------+7.3.4 Einstufung von Risikopositionen als nicht notleidende gestundete Risikopositionen
---------+161. Sobald gestundete Risikopositionen als nicht notleidend eingestuft werden, sei es, weil sie …
---------+162. Die Richtlinien der Kreditinstitute zur Identifizierung nicht notleidender gestundeter …
---------+163. In Übereinstimmung mit Absatz 260 in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 …
---+7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“
------+164. Die Kreditinstitute sollten angemessene Mechanismen und Verfahren in Übereinstimmung mit …
------+165. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten die einheitliche Behandlung von einzelnen Kunden …
------+166. In Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition sollten die Kreditinstitute …

7. Erfassung von notleidenden Risikopositionen

7. Erfassung von notleidenden Risikopositionen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
145. Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur …

Die Kreditinstitute sollten in ihrem Risikomanagement die in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission enthaltene Definition von notleidenden Risikopositionen verwenden.

146. In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Governance und Ablauforganisation in …

In diesem Abschnitt werden die zentralen Elemente für die Governance und Ablauforganisation in Bezug auf die Erfassung notleidender Risikopositionen dargelegt.

7.1 Kriterium der Überfälligkeit

7.1 Kriterium der Überfälligkeit

7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen

7.2 Hinweise für die Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Risikopositionen

7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“

7.3 Stundung und Status „notleidend“/„nicht notleidend“

7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“

7.4 Einheitliche Anwendung der Definition von „notleidend“

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/