+151. Grundlage für die Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers sollte …
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151. Grundlage für die Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers sollte …
Grundlage für die Beurteilung von finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers sollte ausschließlich dessen Situation sein, und es sollten keine von Dritten bereitgestellten Sicherheiten oder Garantien berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers sollten die Kreditinstitute in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission zumindest die folgenden widerlegbaren Umstände berücksichtigen: - a) der Kreditnehmer bzw. die Fazilität war in den drei Monaten vor der Änderung oder Umschuldung mehr als 30 Tage überfällig,
- b) die Ausfallwahrscheinlichkeit der internen Ratingklasse des Kreditinstituts ist in den drei Monaten vor der Änderung oder Umschuldung gestiegen,
- c) der Kreditnehmer wurde in den drei Monaten vor der Änderung oder Umschuldung in einer Watchlist geführt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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