+153. Die Gewährung neuer Konditionen wie zum Beispiel eines neuen Zinssatzes, der günstiger ist als …
|
153. Die Gewährung neuer Konditionen wie zum Beispiel eines neuen Zinssatzes, der günstiger ist als …
Die Gewährung neuer Konditionen wie zum Beispiel eines neuen Zinssatzes, der günstiger ist als der Satz, den Kreditnehmer mit einem ähnlichen Risikoprofil erhalten könnten, kann als Hinweis auf ein solches Zugeständnis angesehen werden, wenn das Kreditinstitut feststellt, dass die finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers der Grund für den neuen Satz sind. Es sollte nicht als Voraussetzung für die Feststellung eines Zugeständnisses und damit einer Stundungsmaßnahme angesehen werden, dass ein Kreditnehmer im Vergleich zum Markt günstigere neue Konditionen erhält. In Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission sollte, wenn sich ein Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten befindet, eine Änderung der Konditionen im Einklang mit den Bedingungen, die andere Kreditnehmer mit einem ähnlichen Risikoprofil vom Kreditinstitut erhalten könnten, als ein Zugeständnis angesehen werden. Dazu gehören auch Fälle, in denen Kreditnehmer in von Kreditinstituten angebotene, öffentliche Stundungsprogramme eingebunden sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|