+162. Die Richtlinien der Kreditinstitute zur Identifizierung nicht notleidender gestundeter …
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162. Die Richtlinien der Kreditinstitute zur Identifizierung nicht notleidender gestundeter …
Die Richtlinien der Kreditinstitute zur Identifizierung nicht notleidender gestundeter Risikopositionen sollten Verfahren für die Ausräumung von Bedenken hinsichtlich der finanziellen Lage des Kreditnehmers enthalten. Die Richtlinien der Kreditinstitute sollten vom Kreditnehmer verlangen, mittels regelmäßiger Zahlungen einen Betrag zu begleichen, der sämtlichen Beträgen (Kreditbetrag und Zinsen) entspricht, die zuvor überfällig oder bei Gewährung der Zugeständnisse ausgebucht wurden, oder anderweitig nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die für die Zeit nach der Stundung ausgehandelten Konditionen unter Zugrundelegung alternativer objektiver Kriterien, einschließlich einer Rückzahlung des Kreditbetrags, zu erfüllen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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