+163. In Übereinstimmung mit Absatz 260 in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 …
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163. In Übereinstimmung mit Absatz 260 in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 …
In Übereinstimmung mit Absatz 260 in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission führen neue Stundungsmaßnahmen, die auf nicht notleidende gestundete Risikopositionen angewandt werden, welche aus der Kategorie „notleidend“ ausgegliedert wurden, zur Umgliederung dieser Transaktionen in die Kategorie „notleidend“. Dies sollte auch gelten, wenn diese Risikopositionen mehr als 30 Tage überfällig werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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