+227. Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße …

227. Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße …

Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße Beurteilung, Überwachung und Kontrolle von Kreditrisiken, die Beantwortung von Anfragen des Managements und der Aufsichtsbehörden sowie die Bereitstellung von Informationen in regelmäßigen Berichten und anderen zeitnahen und umfassenden Dokumenten ermöglichen. Insbesondere sollten diese Datenbanken die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • a) hinreichende Datentiefe und -breite zur Abdeckung sämtlicher wesentlicher Risikofaktoren,
  • b) Genauigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten,
  • c) Konsistenz – die Daten sollten auf denselben Informationsquellen und einheitlichen Definitionen wie die für die Kreditrisikokontrolle verwendeten Konzepte basieren,
  • d) Rückverfolgbarkeit, sodass die Informationsquelle festgestellt werden kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/