+9.6 Sicherheitenbezogene Anforderungen an die IT-Datenbank
---+227. Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße …
---+228. Diese Datenbanken sollten alle relevanten Informationen zu Immobilien und anderen Sicherheiten …
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9.6 Sicherheitenbezogene Anforderungen an die IT-Datenbank
9.6 Sicherheitenbezogene Anforderungen an die IT-Datenbank
1. Übersicht
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Regulierung |
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227. Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße …
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Die Kreditinstitute sollten über Transaktionsdatenbanken verfügen, die eine sachgemäße Beurteilung, Überwachung und Kontrolle von Kreditrisiken, die Beantwortung von Anfragen des Managements und der Aufsichtsbehörden sowie die Bereitstellung von Informationen in regelmäßigen Berichten und anderen zeitnahen und umfassenden Dokumenten ermöglichen. Insbesondere sollten diese Datenbanken die folgenden Anforderungen erfüllen: - a) hinreichende Datentiefe und -breite zur Abdeckung sämtlicher wesentlicher Risikofaktoren,
- b) Genauigkeit, Integrität, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten,
- c) Konsistenz – die Daten sollten auf denselben Informationsquellen und einheitlichen Definitionen wie die für die Kreditrisikokontrolle verwendeten Konzepte basieren,
- d) Rückverfolgbarkeit, sodass die Informationsquelle festgestellt werden kann.
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228. Diese Datenbanken sollten alle relevanten Informationen zu Immobilien und anderen Sicherheiten …
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Diese Datenbanken sollten alle relevanten Informationen zu Immobilien und anderen Sicherheiten für die Transaktionen der Kreditinstitute enthalten sowie die Bezüge zwischen den Sicherheiten und den einzelnen Transaktionen herstellen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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