| Laufzeitverlängerung | Verlängerung der Kreditlaufzeit (d. h. des Termins für die vertragliche Schlussrate), was eine Verringerung der Ratenbeträge durch Streckung der Zahlungen über einen längeren Zeitraum ermöglicht. | Gilt für den Kreditnehmer ein verbindliches Renteneintrittsalter, so sollte eine Laufzeitverlängerung nur dann als tragfähig gelten, wenn das Kreditinstitut zu der Einschätzung gelangt ist und belegen kann, dass sich der Kreditnehmer die Bedienung des Kredits gemäß dem geänderten Tilgungsplan aus seiner Rente oder anderen überprüften Einkommensquellen leisten kann. Die Laufzeitverlängerung sollte nur als tragfähig angesehen werden, wenn sie dem Lebenszyklus der bestehenden Sicherheiten entspricht oder ein angemessener Ersatz für die bestehenden Sicherheiten erfolgt. |