+Anhang 5 – Mögliche Stundungsmaßnahmen
---+1. Tilgungsaussetzung Über einen festgelegten Diese Maßnahme sollte nur als kurzen Zeitraum werden …
---+2. Tilgungsreduzierung Verringerung der Tilgungsrate S. „1. Tilgungsaussetzung“. über einen …
---+3. Zahlungsaufschub/-moratorium Eine Vereinbarung, nach der S. „1. Tilgungsaussetzung“. dem …
---+4. Kapitalisierung von Stundung in Bezug auf Diese Maßnahme sollte nur Zahlungsrückständen/Zinsen …
---+5. Zinssenkung Dauerhafte (oder Risikopositionen mit hohen vorübergehende) Senkung des Zinssätzen …
---+6. Laufzeitverlängerung Verlängerung der Gilt für den Kreditnehmer ein Kreditlaufzeit (d. h. des …
---+7. Zusätzliche Sicherheiten Der Kreditnehmer stellt im Diese Maßnahme stellt allein Rahmen des …
---+8. Freihändiger/unterstützter Verkauf Das Kreditinstitut und der Die Kreditinstitute sollten die …
---+9. Änderung des Tilgungsplans Der bestehende vertragliche Beispiele für Tilgungspläne: Tilgungsplan …
---+10. Währungsumrechnung Die Kreditwährung wird an die Die Kreditinstitute sollten den Währung der …
---+11. Sonstige Änderung von Das Kreditinstitut verzichtet Vertragsbedingungen/Vereinbarungen …
---+12. Refinanzierung/neue Kreditlinien Neue Dies allein ist in der Regel keine …
---+13. Schuldenzusammenfassung Zusammenlegung von Dies allein ist in der Regel keine mehreren …
---+14. Teilweiser oder vollständiger Das Kreditinstitut gibt das Diese Maßnahme kann eingesetzt …
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Anhang 5 – Mögliche Stundungsmaßnahmen
Stundungsmaßnahme Beschreibung Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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1. Tilgungsaussetzung Über einen festgelegten Diese Maßnahme sollte nur als kurzen Zeitraum werden …
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| Tilgungsaussetzung | Über einen festgelegten kurzen Zeitraum werden auf Kredite lediglich Zinszahlungen, jedoch keine Tilgungszahlungen geleistet. Der Kapitalbetrag bleibt somit unverändert. Am Ende der Tilgungsaussetzung wird der Tilgungsplan auf Basis der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit neu festgelegt. | Diese Maßnahme sollte nur als tragfähig angesehen werden, wenn das Kreditinstitut (anhand plausibler dokumentierter Finanzdaten) nachweisen kann, dass die finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorübergehend sind und der Kreditnehmer nach Ablauf der Tilgungsaussetzung in der Lage ist, den Kredit zumindest entsprechend seiner vorherigen Rückzahlungsfähigkeit zu bedienen. Diese Maßnahme sollte einen Zeitraum von 24 Monaten – bei Projektfinanzierungen und dem Bau von Gewerbeimmobilien 12 Monate – in der Regel nicht überschreiten. Nach Ablauf der für diese Stundungsmaßnahme festgelegten Frist sollte das Kreditinstitut die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers neu bewerten, um einen geänderten Tilgungsplan zu erstellen, der die während der Tilgungsaussetzung nicht erbrachten Tilgungsleistungen berücksichtigt. Diese Maßnahme wird in der Regel in Verbindung mit anderen langfristigeren Maßnahmen angeboten, um die vorübergehend niedrigeren Rückzahlungen zu kompensieren (z. B. Laufzeitverlängerung). |
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2. Tilgungsreduzierung Verringerung der Tilgungsrate S. „1. Tilgungsaussetzung“. über einen …
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| Tilgungsreduzierung | Verringerung der Tilgungsrate S. „1. Tilgungsaussetzung“. über einen festgelegten | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen kurzen Zeitraum, um der Ist der Betrag, um den sich die beeinträchtigten Tilgungszahlung reduziert, Liquiditätssituation des moderat und sind alle anderen Kreditnehmers Rechnung zu genannten Bedingungen erfüllt, tragen und anschließend die so kann die Maßnahme auch Rückzahlung auf Basis der länger als 24 Monate angewandt prognostizierten werden. Rückzahlungsfähigkeit fortzusetzen. Die Zinsen sind weiterhin in voller Höhe zu zahlen. |
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3. Zahlungsaufschub/-moratorium Eine Vereinbarung, nach der S. „1. Tilgungsaussetzung“. dem …
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| Zahlungsaufschub/-moratorium | Eine Vereinbarung, nach der S. „1. Tilgungsaussetzung“. dem Kreditnehmer ein bestimmter Aufschub zur Erfüllung seiner Rückzahlungsverpflichtungen (in der Regel Zins und Tilgung) gewährt wird. |
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4. Kapitalisierung von Stundung in Bezug auf Diese Maßnahme sollte nur Zahlungsrückständen/Zinsen …
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| Kapitalisierung von Zahlungsrückständen/Zinsen | Stundung in Bezug auf Zahlungsrückstände und/oder aufgelaufene Zinsrückstände; dabei werden diese rückständigen Beträge im Rahmen eines neuen tragfähigen Tilgungsplans dem ausstehenden Kapitalbetrag zugeschlagen. | Diese Maßnahme sollte nur gewährt bzw. als tragfähig erachtet werden, wenn das Kreditinstitut zu der Einschätzung gelangt ist, dass die (anhand plausibler und dokumentierter Finanzdaten) überprüften Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers und die vorgeschlagenen geänderten Rückzahlungen den Kreditnehmer in die Lage versetzen, den Kredit über die gesamte Laufzeit des geänderten Tilgungsplans mit Kapital- und Zinszahlungen zu bedienen, und wenn das Kreditinstitut von dem Kreditnehmer die formelle Bestätigung eingeholt hat, dass er die Kapitalisierungsbedingungen versteht und akzeptiert. Eine Kapitalisierung von Zahlungsrückständen sollte nur gewährt werden, wenn im Einzelfall die Wiedererlangung von Zahlungsrückständen oder fälligen Zahlungen aus dem Vertrag nicht möglich ist und Kapitalisierung die einzige realistische Option darstellt. | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen Die Kreditinstitute sollten generell vermeiden, diese Maßnahme einem Kreditnehmer mehrmals anzubieten. Zudem sollte die Maßnahme nur auf Zahlungsrückstände angewandt werden, die ein vorab im Verhältnis zum gesamten Kapitalbetrag festgelegtes Volumen nicht überschreiten. Dieses Verhältnis sollte in den Stundungsrichtlinien des Kreditinstituts festgelegt werden. Das Kreditinstitut sollte das Verhältnis zwischen den kapitalisierten Zahlungsrückständen und den Zins- und Tilgungszahlungen als adäquat und angemessen für den Kreditnehmer beurteilen. |
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5. Zinssenkung Dauerhafte (oder Risikopositionen mit hohen vorübergehende) Senkung des Zinssätzen …
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| Zinssenkung | Dauerhafte (oder vorübergehende) Senkung des (festen oder variablen) Zinssatzes auf ein faires und tragfähiges Niveau. | Risikopositionen mit hohen Zinssätzen sind eine häufige Ursache von finanziellen Notlagen. Die finanziellen Schwierigkeiten eines Kreditnehmers können zum Teil daher rühren, dass die Zinssätze im Verhältnis zu den Einkünften des Kreditnehmers übermäßig hoch sind, oder daher, dass die Zinsentwicklung, im Gegensatz zu einem festen Zinssatz, dazu geführt hat, dass der Kreditnehmer – gemessen an den aktuellen Marktbedingungen – Finanzmittel zu überzogenen Kosten erhält. In solchen Fällen kann eine Zinssenkung in Erwägung gezogen werden. Wenn die Erschwinglichkeit nur zu nicht risikodeckenden oder nicht kostendeckenden Sätzen erreicht werden kann, sollte dies klar gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme kann auch als kurzfristige Maßnahme angewandt werden. | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen |
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6. Laufzeitverlängerung Verlängerung der Gilt für den Kreditnehmer ein Kreditlaufzeit (d. h. des …
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| Laufzeitverlängerung | Verlängerung der Kreditlaufzeit (d. h. des Termins für die vertragliche Schlussrate), was eine Verringerung der Ratenbeträge durch Streckung der Zahlungen über einen längeren Zeitraum ermöglicht. | Gilt für den Kreditnehmer ein verbindliches Renteneintrittsalter, so sollte eine Laufzeitverlängerung nur dann als tragfähig gelten, wenn das Kreditinstitut zu der Einschätzung gelangt ist und belegen kann, dass sich der Kreditnehmer die Bedienung des Kredits gemäß dem geänderten Tilgungsplan aus seiner Rente oder anderen überprüften Einkommensquellen leisten kann. Die Laufzeitverlängerung sollte nur als tragfähig angesehen werden, wenn sie dem Lebenszyklus der bestehenden Sicherheiten entspricht oder ein angemessener Ersatz für die bestehenden Sicherheiten erfolgt. |
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7. Zusätzliche Sicherheiten Der Kreditnehmer stellt im Diese Maßnahme stellt allein Rahmen des …
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| Zusätzliche Sicherheiten | Der Kreditnehmer stellt im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses weitere Pfandrechte oder unbelastete Vermögenswerte als zusätzliche Sicherheiten, um das höhere Risiko zu kompensieren. | Diese Maßnahme stellt allein keine tragfähige Stundungsmaßnahme dar, weil sie die Zahlungsrückstände bei einem Kredit an sich nicht beseitigt. Sie dient in der Regel dazu, die Beleihungsquote (Loan-to-Value – LTV) zu verbessern bzw. den Verstoß gegen entsprechende Vereinbarungen zu beseitigen. Zusätzliche Sicherheiten können in vielfältiger Form gestellt werden, etwa als Pfandrecht an Bareinlagen, Forderungsabtretung oder neues/zusätzliches Grundpfandrecht. Die Kreditinstitute sollten zweit- und drittrangige Pfandrechte auf Vermögenswerte sowie persönliche Sicherheiten sorgfältig bewerten. |
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8. Freihändiger/unterstützter Verkauf Das Kreditinstitut und der Die Kreditinstitute sollten die …
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| Freihändiger/unterstützter Verkauf | Das Kreditinstitut und der Kreditnehmer vereinbaren eine freiwillige Veräußerung | Die Kreditinstitute sollten die etwaige Restschuld nach dem unterstützten Verkauf | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung der besicherten Vermögenswerte mit dem Ziel, die Schulden vollständig oder teilweise zurückzuzahlen. | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen umschulden und dabei einen geeigneten Tilgungsplan zugrunde legen, der mit der neu bewerteten Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers vereinbar ist. Bei Stundungsmaßnahmen, die unter Umständen am Ende der Laufzeit eine Veräußerung der Immobilie erfordern, sollten die Kreditinstitute im Hinblick auf einen nach der Veräußerung etwa verbleibenden Fehlbetrag einen konservativen Ansatz verfolgen und diesen frühestmöglich adressieren. Bei Risikopositionen, deren Rückzahlung durch Inbesitznahme von Sicherheiten zu einem vorab festgelegten Zeitpunkt erfolgt, stellt die Inbesitznahme keine Stundungsmaßnahme dar, es sei denn, sie wird aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten vor dem festgelegten Zeitpunkt ausgeübt. |
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9. Änderung des Tilgungsplans Der bestehende vertragliche Beispiele für Tilgungspläne: Tilgungsplan …
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| Änderung des Tilgungsplans | Der bestehende vertragliche Tilgungsplan wird an ein neues tragfähiges Tilgungsprogramm angepasst, das auf einer glaubhaften Einschätzung des aktuellen und prognostizierten Cashflows des Kreditnehmers beruht. | Beispiele für Tilgungspläne: i. Teilrückzahlung: Auf die Risikoposition wird – beispielsweise aus dem Verkauf von Vermögenswerten – eine Zahlung geleistet, die niedriger ist als der ausstehende Kreditbetrag. Diese Option dient dazu, die gefährdete Risikoposition deutlich zu reduzieren und für den ausstehenden Restbetrag ein tragfähiges Tilgungsprogramm zu ermöglichen. Diese Option sollte gegenüber den nachstehend beschriebenen Bullet- oder Staffeloptionen bevorzugt werden. ii. Ballon- oder Bulletzahlungen: Der geänderte Tilgungsplan sieht eine umfangreiche Tilgungszahlung zu | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen einem späteren Zeitpunkt vor Ende der Kreditlaufzeit vor. Diese Option sollte nur in Ausnahmefällen verwendet bzw. als tragfähig erachtet werden. Dabei muss das Institut in geeigneter Weise darlegen können, dass dem Kreditnehmer künftig ausreichend Liquidität zur Verfügung steht, um die Ballon- oder Bulletzahlung zu leisten. iii. Gestaffelte Zahlungen: Die Kreditinstitute sollten eine Lösung, die diese Option beinhaltet, nur dann als tragfähig erachten, wenn sie gewährleisten und darlegen können, dass mit gutem Grund damit zu rechnen ist, dass der Kreditnehmer künftige Steigerungen der Zahlungen bewältigen kann. |
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10. Währungsumrechnung Die Kreditwährung wird an die Die Kreditinstitute sollten den Währung der …
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| Währungsumrechnung | Die Kreditwährung wird an die Währung der Cashflows angeglichen. | Die Kreditinstitute sollten den Kreditnehmer umfassend über die Fremdwährungsrisiken aufklären und ihm außerdem eine Absicherung der Wechselkursrisiken nahelegen. |
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11. Sonstige Änderung von Das Kreditinstitut verzichtet Vertragsbedingungen/Vereinbarungen …
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| Sonstige Änderung von Vertragsbedingungen/Vereinbarungen | Das Kreditinstitut verzichtet gegenüber dem Kreditnehmer auf Vereinbarungen oder Kreditvertragsbedingungen, die oben bislang nicht aufgeführt wurden. |
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12. Refinanzierung/neue Kreditlinien Neue Dies allein ist in der Regel keine …
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| Refinanzierung/neue Kreditlinien | Neue Finanzierungsvereinbarungen zur Unterstützung der finanziellen Erholung eines in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Kreditnehmers. | Dies allein ist in der Regel keine tragfähige Stundungsmaßnahme; diese Option sollte mit anderen Stundungsmaßnahmen kombiniert werden, die darauf ausgerichtet sind, Zahlungsrückstände zu beseitigen. Sie sollte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Neue Kreditlinien können die Stellung zusätzlicher Sicherheiten beinhalten. Im Falle von | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen Vereinbarungen zwischen Gläubigern sollten die von dem Kreditinstitut zusätzlich übernommenen Risiken ggf. durch Vereinbarungen ausgeglichen werden. Diese Ma ß nahme ist m ö glicherweise f ü r Unternehmenskredite besser geeignet, und es sollte eine sorgf ä ltige Beurteilung der Zahlungsf ä higkeit des Kreditnehmers vorgenommen werden. Dabei sollten in ausreichendem Umfang unabh ä ngige Branchenexperten hinzugezogen werden, um die Tragf ä higkeit der vorgelegten Gesch ä ftspl ä ne und Cashflow-Prognosen zu bewerten. Diese Ma ß nahme sollte nur dann als tragf ä hig erachtet werden, wenn die R ü ckzahlungsf ä higkeit durch die eingehende Kapitaldienstf ä higkeitspr ü fung vollst ä ndig nachgewiesen wird. |
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13. Schuldenzusammenfassung Zusammenlegung von Dies allein ist in der Regel keine mehreren …
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| Schuldenzusammenfassung | Zusammenlegung von mehreren Risikopositionen in einer einzigen Risikoposition oder einer begrenzten Zahl von Risikopositionen. | Dies allein ist in der Regel keine tragfähige Stundungsmaßnahme; vielmehr sollte sie mit anderen Stundungsmaßnahmen kombiniert werden, die darauf ausgerichtet sind, Zahlungsrückstände zu beseitigen. Diese Maßnahme ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die Sicherheiten und der gesicherte Cashflow zusammengenommen für eine bessere Absicherung der Gesamtschuld sorgen, weil beispielsweise Cash-Abflüsse minimiert werden oder die Umverteilung von Cashflow-Überschüssen zwischen Risikopositionen erleichtert wird. |
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14. Teilweiser oder vollständiger Das Kreditinstitut gibt das Diese Maßnahme kann eingesetzt …
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| Teilweiser oder vollständiger Schuldenerlass | Das Kreditinstitut gibt das Recht auf, einen Teil oder den Gesamtbetrag der | Diese Maßnahme kann eingesetzt werden, wenn das Kreditinstitut einer verringerten Zahlung zur | | Stundungsmaßnahme | Beschreibung ausstehenden Schulden des Kreditnehmers wiederzuerlangen. | Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen vollständigen und endgültigen Abgeltung aller Ansprüche zustimmt und damit einwilligt, dem Kreditnehmer die Restschuld zu erlassen, wenn er den reduzierten Kapitalbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlt. Die Kreditinstitute sollten Schuldenerlassoptionen mit Vorsicht anwenden, weil die Möglichkeit eines Schuldenerlasses systematisches Fehlverhalten (Moral Hazard) hervorrufen und somit strategische Ausfälle begünstigen kann. Die Kreditinstitute sollten deshalb konkrete Richtlinien und Verfahren für den Schuldenerlass festlegen, um strenge Kontrolle zu gewährleisten. |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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