+Leitlinie 1: Erfüllung der Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389
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Leitlinie 1: Erfüllung der Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389
1.1. Bei der Bewertung der zuständigen Behörden gelten die vier Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/389 als durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister erfüllt, wenn er die Anforderungen der Leitlinien 2 bis 8 einhält, sofern auch die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Verordnung (EU) 2018/389 eingehalten werden. 1.2. Die kontoführenden Zahlungsdienstleister stellen den zuständigen Behörden alle erforderlichen Informationen zu Verfügung, die zufriedenstellend belegen, dass die Anforderungen der Leitlinien 2 bis 8 erfüllt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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