+Leitlinie 1: Erfüllung der Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389

Leitlinie 1: Erfüllung der Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389

1.1. Bei der Bewertung der zuständigen Behörden gelten die vier Bedingungen gemäß Artikel 33 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/389 als durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister erfüllt, wenn er die Anforderungen der Leitlinien 2 bis 8 einhält, sofern auch die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 und der Verordnung (EU) 2018/389 eingehalten werden.

1.2. Die kontoführenden Zahlungsdienstleister stellen den zuständigen Behörden alle erforderlichen Informationen zu Verfügung, die zufriedenstellend belegen, dass die Anforderungen der Leitlinien 2 bis 8 erfüllt sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/