+Leitlinie 4: Stresstests

Leitlinie 4: Stresstests

4.1 Zum Zwecke der in Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/389 genannten Stresstests sieht der kontoführende Zahlungsdienstleister Prozesse vor, mit denen die Leistung der dedizierten Schnittstelle im Falle einer sehr hohen Anzahl von Anfragen seitens der Zahlungsauslösedienstleister, Kontoinformationsdienstleister und Aussteller kartengebundener Zahlungsinstrumente ermittelt und bewertet werden kann. Hierbei sind die Auswirkungen festzustellen, die derartige Belastungen auf die Verfügbarkeit und Leistung der dedizierten Schnittstelle und die definierten Service-Level-Ziele haben.

4.2 Der kontoführende Zahlungsdienstleister führt geeignete Stresstests der dedizierten Schnittstelle durch, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • a. die Fähigkeit, den Zugriff mehrerer Zahlungsauslösedienstleister, Kontoinformationsdienstleister und Aussteller kartengebundener Zahlungsinstrumente zu unterstützen;
  • b. die Fähigkeit, eine sehr hohe Anzahl von Anfragen seitens der Zahlungsauslösedienstleister, Kontoinformationsdienstleister und Aussteller kartengebundener Zahlungsinstrumente innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums ohne Ausfälle zu bewältigen;
  • c. die Nutzung einer sehr hohen Anzahl gleichzeitig geöffneter Sitzungen in Verbindung mit Anfragen zur Zahlungsauslösung, Kontoinformation und Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags;
  • d. Anfrage großer Datenmengen.

4.3 Der kontoführende Zahlungsdienstleister stellt der zuständigen Behörde eine Zusammenfassung der Stresstestergebnisse zur Verfügung. Diese Zusammenfassung beinhaltet die Annahmen, die den Stresstests zu den Kriterien gemäß Leitlinie 4.2 Buchstaben a bis d zugrunde liegen, sowie Informationen darüber, wie auf ggf. ermittelte Probleme reagiert wurde. KOMMUNIKATION)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/