+11. Die Bestätigung der in Absatz 10 aufgeführten Sachverhalte sollte in Form eines …
|
11. Die Bestätigung der in Absatz 10 aufgeführten Sachverhalte sollte in Form eines …
Die Bestätigung der in Absatz 10 aufgeführten Sachverhalte sollte in Form eines Rechtsgutachtens eines qualifizierten externen Juristen erfolgen; ausgenommen von dieser Anforderung sind lediglich wiederholte Emissionen in eigenständigen Verbriefungsstrukturen oder Mastertrusts, bei denen jeweils der gleiche rechtliche Mechanismus für die Übertragung verwendet wird, einschließlich der Fälle, die dem gleichen Rechtsrahmen unterliegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|