+12. Das in Absatz 11 erwähnte Rechtsgutachten sollte allen relevanten Dritten, die gemäß Artikel 28 …

12. Das in Absatz 11 erwähnte Rechtsgutachten sollte allen relevanten Dritten, die gemäß Artikel 28 …

Das in Absatz 11 erwähnte Rechtsgutachten sollte allen relevanten Dritten, die gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2017/2402 die Einhaltung der STS-Anforderungen überprüfen, und allen relevanten in Artikel 29 benannten zuständigen Behörden zugänglich und verfügbar gemacht werden.

Erhebliche Verschlechterung der Bonität des Verkäufers

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/