+33. Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, die nicht den Anforderungen an die …
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33. Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, die nicht den Anforderungen an die …
Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung, die nicht den Anforderungen an die Anerkennungsfähigkeit von Garantiegebern und Garantien gemäß Artikel 183 Absatz 1 und Artikel 183 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und gemäß Abschnitt 5.2 dieser Leitlinien entspricht, sollte nicht unter Verwendung einer der in Absatz 31 genannten Methoden anerkannt werden. Für die Zwecke der LGD-Schätzung sollten die Zahlungsströme, die aus der Inanspruchnahme der nicht anerkennungsfähigen Absicherung ohne Sicherheitsleistung eingegangen sind, so behandelt werden, als ob sie ohne die Geltendmachung der Absicherung ohne Sicherheitsleistung eingegangen wären. Ungeachtet dieser Behandlung sollten Institute Informationen über die Quelle der Zahlungsströme in Zusammenhang mit nicht anerkennungsfähigen Absicherungen ohne Sicherheitsleistung erfassen und diese entsprechend zuordnen. Die Institute sollten die Höhe der Zahlungsströme sowie den Umfang, in welchem die entsprechenden Arten von Absicherungen ohne Sicherheitsleistung verwendet werden, regelmäßig überwachen. Gegebenenfalls sollten Institute angemessene Anpassungen vornehmen, um Verzerrungen in den PD- und LGD-Schätzungen zu vermeiden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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