+9. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine …

9. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine …

Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen. Die Abschnitte 5 und 6 gelten nicht für Darlehen und Kredite gegenüber Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Finanzinstituten, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Zentralbanken sowie für Darlehen und Kredite gegenüber der öffentlichen Hand einschließlich Zentralstaaten, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften sowie öffentlicher Einrichtungen. Die Abschnitte 5 und 6 gelten nicht für gestundete und notleidende Kredite.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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