+9. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine …
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9. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine …
Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen. Die Abschnitte 5 und 6 gelten nicht für Darlehen und Kredite gegenüber Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Finanzinstituten, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Zentralbanken sowie für Darlehen und Kredite gegenüber der öffentlichen Hand einschließlich Zentralstaaten, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften sowie öffentlicher Einrichtungen. Die Abschnitte 5 und 6 gelten nicht für gestundete und notleidende Kredite.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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