+14. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …

14. Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in …

Sofern nicht anders angegeben, werden die Begriffe aus den folgenden Rechtsvorschriften in diesen Leitlinien im gleichen Sinne verwendet: Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Richtlinie 2013/36/EU, Richtlinie 2014/17/EU, Richtlinie 2008/48/EG, EBA-Leitlinien für die interne Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU5 , EBA-Leitlinien für verbundene Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/20136 , EBA-Leitlinien und Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen7 , EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU und Angaben gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/20138 , EBA-Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft9 , EBA-Leitlinien zu Auslagerungen10 , EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute11 und die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen12 .


5 EBA/GL/2017/11.

6 EBA/GL/2017/15.

7 EBA/GL/2017/12.

8 EBA/GL/2015/22.

9 EBA/GL/2016/06.

10 EBA/GL/2019/02.

11 EBA/GL/2018/04.

12 Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/