+16. Im Interesse einer verhältnismäßigen Anwendung dieser Leitlinien sollten folgende Kriterien …

16. Im Interesse einer verhältnismäßigen Anwendung dieser Leitlinien sollten folgende Kriterien …

Im Interesse einer verhältnismäßigen Anwendung dieser Leitlinien sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • a. für Abschnitt 4 die in Titel 1 der EBA-Leitlinien zur internen Governance beschriebenen Kriterien;
  • b. für Abschnitt 5 Umfang, Art und Komplexität der Kreditfazilität, unbeschadet der Artikel 18 und 20 der Richtlinie 2014/17/EU und des Artikels 8 der Richtlinie 2008/48/EG;
  • c. für Abschnitt 7 Umfang, Art und Komplexität der Kreditfazilität und der Sicherheit;
  • d. für Abschnitt 8 Größe, Art und Komplexität des Instituts, Umfang, Art und Komplexität der Kreditfazilität sowie Art, Größe und Risikoprofil des Kreditnehmers.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/