+17. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die …

17. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die …

Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die Anwendung von Absatz 16 das Ziel des Verbraucherschutzes nicht beeinträchtigt, das in der Richtlinie 2008/48/EG sowie der Richtlinie 2014/17/EU niedergelegt und in den vorliegenden Leitlinien, insbesondere in Abschnitt 5.1 und in den Unterabschnitten 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 und 5.2.4 näher ausgeführt ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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