+17. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die …
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17. Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die …
Bei der Kreditvergabe an Verbraucher sollten Institute und Kreditgeber gewährleisten, dass die Anwendung von Absatz 16 das Ziel des Verbraucherschutzes nicht beeinträchtigt, das in der Richtlinie 2008/48/EG sowie der Richtlinie 2014/17/EU niedergelegt und in den vorliegenden Leitlinien, insbesondere in Abschnitt 5.1 und in den Unterabschnitten 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 und 5.2.4 näher ausgeführt ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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