+3. Umsetzung
---+Geltungsbeginn
------+18. Diese Leitlinien gelten ab dem 30. Juni 2021.
------+19. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Darlehen und Kredite, die nach dem 30 Juni 2021 gewährt …
------+20. Abschnitt 7 bezieht sich auf jede nach dem 30. Juni 2021 erfolgte Bewertung, Überwachung und …
------+21. Abschnitt 8 bezieht sich auf alle Kreditfazilitäten , die nach dem 30. Juni 2021 gewährt wurden.
---+Übergangsbestimmungen
------+22. Die besonderen Bestimmungen dieser Leitlinien unterliegen den folgenden Übergangsregelungen …
---+Aufhebung
------+23. Die folgenden Leitlinien werden mit Wirkung ab dem Geltungsbeginn dieser Leitlinien aufgehoben. …

3. Umsetzung

3. Umsetzung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Geltungsbeginn

Geltungsbeginn

Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen

Aufhebung

Aufhebung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/