+3. Umsetzung
---+Geltungsbeginn
------+18. Diese Leitlinien gelten ab dem 30. Juni 2021.
------+19. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Darlehen und Kredite, die nach dem 30 Juni 2021 gewährt …
------+20. Abschnitt 7 bezieht sich auf jede nach dem 30. Juni 2021 erfolgte Bewertung, Überwachung und …
------+21. Abschnitt 8 bezieht sich auf alle Kreditfazilitäten , die nach dem 30. Juni 2021 gewährt wurden.
---+Übergangsbestimmungen
------+22. Die besonderen Bestimmungen dieser Leitlinien unterliegen den folgenden Übergangsregelungen …
---+Aufhebung
------+23. Die folgenden Leitlinien werden mit Wirkung ab dem Geltungsbeginn dieser Leitlinien aufgehoben. …
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3. Umsetzung
3. Umsetzung
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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