+19. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Darlehen und Kredite, die nach dem 30 Juni 2021 gewährt …
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19. Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Darlehen und Kredite, die nach dem 30 Juni 2021 gewährt …
Die Abschnitte 5 und 6 gelten für Darlehen und Kredite, die nach dem 30 Juni 2021 gewährt wurden. Abschnitt 5 gilt auch für Darlehen und Kredite, die am 30. Juni 2021 bereits bestanden, deren Vertragsbedingungen jedoch nach dem 30. Juni 2022 geändert wurden, sofern den Änderungen eine spezifische Kreditgenehmigung voranging und ihre Umsetzung einen neuen Darlehensvertrag mit dem Kreditnehmer oder eine Ergänzung des bestehenden Vertrags voraussetzt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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