+96. Die Institute und Kreditgeber sollten im Einklang mit den einschlägigen …

96. Die Institute und Kreditgeber sollten im Einklang mit den einschlägigen …

Die Institute und Kreditgeber sollten im Einklang mit den einschlägigen Verbraucherschutzgesetzen prüfen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist und zukünftig in der Lage sein wird, den Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen, dabei ist insbesondere die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers unter Berücksichtigung spezifischer Merkmale des Darlehens – wie zum Beispiel Art, Laufzeit und Zinssatz – zu bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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