+109. Bei Darlehensverträgen mit Bezug auf Immobilien, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass …
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109. Bei Darlehensverträgen mit Bezug auf Immobilien, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass …
Bei Darlehensverträgen mit Bezug auf Immobilien, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass die Immobilie nicht als Wohnstätte durch den Kreditnehmer oder ein Familienmitglied genutzt werden kann, wie in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2014/17/EU beschrieben (d. h. mit Bezug auf den Erwerb von Immobilien zur Vermietung), sollten die Institute und Kreditgeber die in Abschnitt 5.2.3 beschriebenen Kriterien anwenden. 5.2.3 Sonstige besicherte Verbraucherkredite
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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