+121. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute: a. die Finanzlage und das Kreditrisiko …

121. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute: a. die Finanzlage und das Kreditrisiko …

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute:

  • a. die Finanzlage und das Kreditrisiko des Kreditnehmers analysieren, wie nachstehend beschrieben;
  • b. das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie des Kreditnehmers analysieren, wie nachstehend beschrieben;
  • c. gegebenenfalls das Kredit-Scoring oder das interne Rating des Kreditnehmers gemäß ihren Strategien und Verfahren für das Kreditrisiko bestimmen und bewerten;
  • d. sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Kreditnehmers, wie die in Anspruch und nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen bei Instituten, einschließlich Betriebsmittellinien, Kreditengagements und Rückzahlungsverhalten des Kreditnehmers in der Vergangenheit, sowie sonstige Verpflichtungen gegenüber Steuer- oder anderen Behörden oder Sozialversicherungsträgern berücksichtigen;
  • e. gegebenenfalls die Struktur der Transaktion bewerten, einschließlich des Risikos einer strukturellen Nachrangigkeit und der zugehörigen Bedingungen, z. B. Zusatzklauseln sowie ggf. Garantien Dritter und die Sicherheitenstruktur.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/