+163. Die Institute sollten bewerten, inwieweit etwaige gestellte Sicherheiten den …
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163. Die Institute sollten bewerten, inwieweit etwaige gestellte Sicherheiten den …
Die Institute sollten bewerten, inwieweit etwaige gestellte Sicherheiten den Besicherungsanforderungen in Bezug auf ihren Risikoappetit sowie in ihren Kreditrichtlinien und -verfahren entsprechen, einschließlich Bewertung und Eigentumsrechten, und die gesamten einschlägigen Unterlagen prüfen (zum Beispiel, ob Immobilien in den entsprechenden Registern eingetragen sind).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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