+164. Die Institute sollten Garantien, Zusatzklauseln, Negativerklärungen und …
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164. Die Institute sollten Garantien, Zusatzklauseln, Negativerklärungen und …
Die Institute sollten Garantien, Zusatzklauseln, Negativerklärungen und Schuldendienstvereinbarungen bewerten, die der Risikominderung dienen. Sie sollten zudem prüfen, ob der Wert der Sicherheit in irgendeiner Weise mit der Geschäftstätigkeit oder der Fähigkeit des Kreditnehmers, Cashflow zu generieren, in Verbindung steht.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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