+212. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Sachverständigen eine unvoreingenommene, klare …
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212. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Sachverständigen eine unvoreingenommene, klare …
Die Institute sollten sicherstellen, dass die Sachverständigen eine unvoreingenommene, klare, transparente und objektive Bewertung vornehmen, und für jede Bewertung sollten die erforderlichen Informationen über den Bewertungsprozess und die Immobilien in einem Abschlussbericht zusammengefasst werden. Aus dem Bewertungsbericht sollte eindeutig hervorgehen, wer die Bewertung angeordnet hat und ob sie aufgrund eines Darlehensantrags, einer Kreditverlängerung, vertraglicher Anpassungen oder struktureller Veränderungen beantragt wurde. Die Bewertung sollte von dem Institut oder einem Sicherheitentreuhänder (bei Konsortialkrediten) durchgeführt (interne Bewertung) oder angeordnet werden (externe Bewertung), es sei denn, der Kreditnehmer hat einen entsprechenden Antrag gestellt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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