+221. Bei der Überwachung der Immobilienwerte gemäß Artikel 208 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. …

221. Bei der Überwachung der Immobilienwerte gemäß Artikel 208 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. …

Bei der Überwachung der Immobilienwerte gemäß Artikel 208 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten die Institute für die Zwecke dieser Leitlinien in ihren Strategien und Verfahren auch die Vorgehensweise und die Häufigkeit der Überwachung von Immobiliensicherheiten festlegen. Diese Strategien und Verfahren sollten – soweit relevant – den folgenden Elementen Rechnung tragen:

  • a. der Art der Immobilie;
  • b. der Kreditqualität des durch Immobilien besicherten Darlehens;
  • c. dem Grad der Fertigstellung der Immobilie;
  • d. dem Wert der Immobilie;
  • e. den Bewertungsannahmen;
  • f. den Veränderungen der Marktbedingungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/