+243. Die Institute sollten bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Rahmens für die …
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243. Die Institute sollten bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Rahmens für die …
Die Institute sollten bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Rahmens für die Kreditrisikoüberwachung Folgendes berücksichtigen: - a. Das System und die Dateninfrastruktur bieten die Möglichkeit, Daten zum Kreditrisiko unverzüglich und möglichst ohne manuelle Eingriffe zu erfassen und automatisch aufzubereiten.
- b. Das System und die Dateninfrastruktur ermöglichen die Generierung granularer Risikodaten, die einerseits passend sind und für das eigene Risikomanagement des Instituts verwendet werden, andererseits aber auch den Anforderungen der zuständigen Behörden an die regelmäßige aufsichtsrechtliche und statistische Berichterstattung sowie an die aufsichtlichen Stresstests und das Krisenmanagement genügen.
- c. Das System und die Dateninfrastruktur gewährleisten eine wirksame Überwachung aller Kreditengagements und Sicherheiten und ermöglichen die Nachvollziehbarkeit des Kreditentscheidungsprozesses.
- d. Das System und die Dateninfrastruktur stellen sicher, dass die Institute für die Kreditrisiken eine angemessene Zeitreihe für die Meldung aktueller Risikopositionen, neuer Arten der Kreditvergabe und von Frühwarnindikatoren über den Planungshorizont vorhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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