+245. Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: a. das …
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245. Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: a. das …
Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: - a. das Rückzahlungsverhalten der Kreditnehmer, einschließlich etwaiger Abweichungen von den Vereinbarungen der Kreditverträge, einschließlich verspäteter Zahlungen, Zahlungsausfälle oder Teilzahlungen;
- b. das sowohl mit dem Kreditnehmer als auch mit der Transaktion verbundene Kreditrisiko in Bezug auf:
- i. einzelne Kreditengagements und die Verlustausfallquote, sofern zutreffend;
- ii. einzelne Kreditnehmer, ggf. einschließlich ihres Risikopositionswerts, ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und ihrer Bonitätsbeurteilung;
- iii. die Gruppe verbundener Kunden;
- iv. das Portfolio;
- c. das Kreditrisiko nach geografischem Standort und Branche der endgültigen Risikoposition, sofern zutreffend;
- d. Wertminderungen, Wertaufholungen, Abschreibungen und andere Entscheidungen in Bezug auf Wertberichtigungen für ein Kreditengagement.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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