+245. Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: a. das …

245. Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: a. das …

Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken:

  • a. das Rückzahlungsverhalten der Kreditnehmer, einschließlich etwaiger Abweichungen von den Vereinbarungen der Kreditverträge, einschließlich verspäteter Zahlungen, Zahlungsausfälle oder Teilzahlungen;
  • b. das sowohl mit dem Kreditnehmer als auch mit der Transaktion verbundene Kreditrisiko in Bezug auf:
  • i. einzelne Kreditengagements und die Verlustausfallquote, sofern zutreffend;
  • ii. einzelne Kreditnehmer, ggf. einschließlich ihres Risikopositionswerts, ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und ihrer Bonitätsbeurteilung;
  • iii. die Gruppe verbundener Kunden;
  • iv. das Portfolio;
  • c. das Kreditrisiko nach geografischem Standort und Branche der endgültigen Risikoposition, sofern zutreffend;
  • d. Wertminderungen, Wertaufholungen, Abschreibungen und andere Entscheidungen in Bezug auf Wertberichtigungen für ein Kreditengagement.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/