+267. Gegebenenfalls sollten die Institute überwachen, ob die Kreditnehmer die Zusatzklauseln in den …
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267. Gegebenenfalls sollten die Institute überwachen, ob die Kreditnehmer die Zusatzklauseln in den …
Gegebenenfalls sollten die Institute überwachen, ob die Kreditnehmer die Zusatzklauseln in den Kreditverträgen einhalten. Die Einhaltung der Zusatzklauseln durch den Kreditnehmer sowie ggf. die fristgerechte Vorlage entsprechender Bescheinigungen sollten als Frühwarninstrumente genutzt werden. Die frühzeitige Erkennung von Abweichungen ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Position des Instituts gegenüber dem Kreditnehmer und anderen beteiligten Gläubigern zu schützen. Die laufende Überwachung finanzieller Zusatzklauseln sollte alle in den Zusatzklauseln festgelegten relevanten Quoten umfassen (z. B. Nettoverschuldung/EBITDA, Zinsdeckungsquote, Schuldendienstdeckungsquote (Debt Service Coverage Ratio – DSCR)).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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