+4. Übersicht über die Anforderungen
---+12. Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
---+13. Nach Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten …

4. Übersicht über die Anforderungen

4. Übersicht über die Anforderungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
12. Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …

Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnten Genehmigung sollte das folgende Verfahren angewendet werden:

  • (a) Die Anträge sollten die verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 5 und die sachlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 6 erfüllen.
  • (b) Anträge, die gemäß Buchstabe a zulässig sind, sollten anschließend gemäß Abschnitt 7 auf die Einhaltung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Bedingungen überprüft werden.
  • (c) Bei Anträgen, die gemäß Buchstabe b die Bedingungen der besagten Verordnung erfüllen, sollte die Höhe der auszuschließenden Position gemäß Abschnitt 8 bestimmt werden.
13. Nach Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten …

Nach Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Genehmigung sollte diese kontinuierlich in Übereinstimmung mit Abschnitt 9 überwacht werden.

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1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/