+12. Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
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12. Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnten Genehmigung sollte das folgende Verfahren angewendet werden: - (a) Die Anträge sollten die verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 5 und die sachlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß Abschnitt 6 erfüllen.
- (b) Anträge, die gemäß Buchstabe a zulässig sind, sollten anschließend gemäß Abschnitt 7 auf die Einhaltung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Bedingungen überprüft werden.
- (c) Bei Anträgen, die gemäß Buchstabe b die Bedingungen der besagten Verordnung erfüllen, sollte die Höhe der auszuschließenden Position gemäß Abschnitt 8 bestimmt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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