+32. Bei der Kombination eines Elements der Teildimension „geografisches Gebiet“ mit einem Element …

32. Bei der Kombination eines Elements der Teildimension „geografisches Gebiet“ mit einem Element …

Bei der Kombination eines Elements der Teildimension „geografisches Gebiet“ mit einem Element oder Teilelement der Dimension „Art der Sicherheit“ ist die Teildimension „geografisches Gebiet“ wie folgt zu verstehen:

  • a) Wenn die Risikoposition durch Wohnimmobilien oder Gewerbeimmobilien besichert ist, bezieht sich die Teildimension auf den spezifischen Standort der Immobilie (Region, Teilregion oder Stadt) in dem Mitgliedstaat oder auf alle in diesem Mitgliedstaat besicherten Risikopositionen;
  • b) wenn die Risikopositionen durch etwas Anderes als Immobilien besichert sind, bezieht sich die Teildimension bei natürlichen Personen auf den Wohnsitz des Schuldners oder der Gegenpartei (Region, Teilregion oder Stadt) in dem Mitgliedstaat oder auf alle Risikopositionen, die in diesem Mitgliedstaat durch etwas Anderes als Immobilien besichert sind, und bei juristischen Personen auf den spezifischen, eingetragenen Sitz der juristischen Person (Region, Teilregion oder Stadt) in dem Mitgliedstaat;
  • c) wenn die Risikoposition unbesichert ist, bezieht sich die Teildimension bei natürlichen Personen auf den spezifischen Wohnsitz des Schuldners oder der Gegenpartei (Region, Teilregion oder Stadt) in dem Mitgliedstaat oder auf alle unbesicherten Risikopositionen in diesem Mitgliedstaat und bei juristischen Personen auf den spezifischen, eingetragenen Sitz der juristischen Person (Region, Teilregion oder Stadt) in dem Mitgliedstaat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/