+36. Bei der Ermittlung einer geeignete Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die …

36. Bei der Ermittlung einer geeignete Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die …

Bei der Ermittlung einer geeignete Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten Behörden einen SyRB anwenden können, sollten sie Folgendes berücksichtigen:

  • a. Durch eine übermäßig granulare Anwendung des sektoralen SyRB wird anderen Behörden der Anreiz für eine Anerkennung gemäß Artikel 134 der Richtlinie 2013/36/EU entzogen, wenn die Durchführung der Maßnahme durch die Institute und die anschließende Überwachung durch die berechtigten Behörden voraussichtlich mit hohen Kosten verbunden sind;
  • b. zwischen den Jurisdiktionen können Datenlücken bestehen, die sich aus nicht harmonisierten Definitionen ergeben, was zu Herausforderungen bei der gegenseitigen Anerkennung der Maßnahme und somit bei der Wirksamkeit der Maßnahme führt. Zur Verringerung solcher Lücken sollten die berechtigten Behörden bereits vorhandene Datenquellen nutzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/