+36. Nach Eingang der Mitteilung gemäß Abschnitt 4.5.1 sollte die zuständige Behörde das Institut …

36. Nach Eingang der Mitteilung gemäß Abschnitt 4.5.1 sollte die zuständige Behörde das Institut …

Nach Eingang der Mitteilung gemäß Abschnitt 4.5.1 sollte die zuständige Behörde das Institut innerhalb von vier Wochen informieren, wenn sie wesentliche Bedenken hinsichtlich der Anwendung der alternativen Behandlung hat; in diesem Fall sollte sie ihre Gründe angeben. Bestehen keine wesentlichen Bedenken, bedarf es keiner weiteren Kommunikation zu dieser Mitteilung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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