+10. Die Ausnahme betreffend die Nichtanwendung der Anforderungen gemäß Artikel 92, 94 und 95, wie …

10. Die Ausnahme betreffend die Nichtanwendung der Anforderungen gemäß Artikel 92, 94 und 95, wie …

Die Ausnahme betreffend die Nichtanwendung der Anforderungen gemäß Artikel 92, 94 und 95, wie in Absatz9 Buchstabe (c) näher spezifiziert, gilt nicht für einzelne Mitarbeiter bei einem Tochterunternehmen, das eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist, oder ein Unternehmen, das die in Anhang 1 Abschnitt A Nummern 2, 3, 4, 6 und 7 der Richtlinie 2014/65/EU aufgeführten Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten erbringt, wenn diese Mitarbeiter mit beruflichen Tätigkeiten beauftragt wurden, die einen direkten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil oder das Geschäft der Institute innerhalb der Gruppe haben.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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