14.2 Gewährungsverfahren
235.Die Institute sollten einen Bonuspool festsetzen. Bei der Festsetzung des Bonuspools oder bei der individuellen Gewährung sollten die Institute sämtliche aktuell bestehenden Risiken, erwarteten Verluste, veranschlagten (unerwarteten) Verluste und Stressbedingungen im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten des Instituts berücksichtigen. 236.Die variable Vergütung sollte nach Ende des Bemessungszeitraums gewährt werden. Der Bemessungszeitraum sollte mindestens ein Jahr betragen. Wenn längere Zeiträume zugrunde gelegt werden, können sich verschiedene Bemessungszeiträume überschneiden, z. B. wenn jedes Jahr ein neuer mehrjähriger Zeitraum beginnt. 237.Nach Ende des Bemessungszeitraums sollte das Institut die variable Vergütung der einzelnen identifizierten Mitarbeiter ermitteln, indem sich die Leistungskriterien und Risikoanpassungen in der tatsächlichen Gewährung einer Vergütung niederschlagen. Im Zuge dieses Gewährungsverfahrens sollte das Institut die Vergütung hinsichtlich potenzieller nachteiliger Entwicklungen in der Zukunft anpassen („Ex-ante-Risikoanpassung“).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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