20. Offenlegung
318.Die zuständigen Behörden sollten die öffentlichen Offenlegungen über die Vergütung der Institute gemäß Artikel 96 der Richtlinie 2013/36/EU und Artikel 450 der Verordnung Nr. 575/2013 überprüfen und festlegen, für welche Institute eine reguläre Überprüfung der Offenlegungen durchgeführt werden sollte. 319.Neben dem Vergleich der Vergütungspraktiken, der nach Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU erforderlich ist, und der Prüfung der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß Artikel 75 Absatz 3 dieser Richtlinie sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls eine regelmäßige (oder Ad-hoc) Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde über Offenlegungen zur Vergütung fordern, um die Entwicklung der Vergütungspolitik innerhalb von Instituten und insbesondere innerhalb wesentlicher Institute zu überwachen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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