+54. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Risikoausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören. …

54. Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Risikoausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören. …

Bei G-SRI und A-SRI sollten dem Risikoausschuss mehrheitlich unabhängige Mitglieder angehören. Bei G-SRI und A-SRI sollte der Vorsitz des Risikoausschusses von einem unabhängigen Mitglied geführt werden. Bei anderen Instituten von erheblicher Bedeutung, die von den zuständigen Behörden oder nach nationalem Recht bestimmt werden, sollte dem Risikoausschuss eine ausreichende Zahl von unabhängigen Mitgliedern angehören und der Vorsitz des Risikoausschusses sollte, sofern möglich, von einem unabhängigen Mitglied wahrgenommen werden. In allen Instituten sollte der Vorsitzende des Risikoausschusses weder der Vorsitzende des Leitungsorgans noch der Vorsitzende eines anderen Ausschusses sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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