+132. Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
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132. Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …
Die Institute sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für Mitarbeiter zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen regulatorische oder interne Anforderungen, unter anderem Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU, oder Vorgaben für die interne Governance über einen speziellen, unabhängigen und autonomen Berichtsweg einführen und unterhalten (Hinweisgeberverfahren/Whistleblowing-Verfahren). Es sollte für die meldenden Mitarbeiter nicht erforderlich sein, einen Beleg für einen Verstoß vorzulegen, allerdings sollten sie über ein ausreichendes Maß an Gewissheit verfügen, das einen hinreichenden Grund für die Einleitung einer Untersuchung bietet. Institute sollten zudem geeignete Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass sie ihre Pflichten gemäß der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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