+139. Die zuständigen Behörden sollten wirksame und zuverlässige Mechanismen einrichten, um es den …
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139. Die zuständigen Behörden sollten wirksame und zuverlässige Mechanismen einrichten, um es den …
Die zuständigen Behörden sollten wirksame und zuverlässige Mechanismen einrichten, um es den Mitarbeitern von Instituten zu ermöglichen, bei den zuständigen Behörden einschlägige potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen regulatorische Anforderungen, unter anderem mit Blick auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU, zu melden. Diese Mechanismen sollten mindestens Folgendes umfassen: - a. spezifische Verfahren für den Eingang von Berichten über Verstöße und die Weiterverfolgung, z. B. eine spezielle Abteilung, Einheit oder Funktion für Hinweisgeber;
- b. einen geeigneten Schutz gemäß den Ausführungen in Abschnitt 13;
- c. den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowohl für die natürliche Person, die den Verstoß anzeigt, als auch für die natürliche Person, die mutmaßlich für einen Verstoß verantwortlich ist; und
- d. klare Verfahren nach den Bestimmungen in Abschnitt 13.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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