+170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …

170. Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der …

Die operativen Aufgaben der internen Kontrollfunktionen können mit Zustimmung der Leitungsorgane der betreffenden Institute unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit an das konsolidierende Institut oder ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Gruppe ausgelagert werden. Selbst wenn operationelle interne Kontrollaufgaben teilweise oder vollständig ausgelagert werden, sind der Leiter der betreffenden internen Kontrollfunktion und das Leitungsorgan nach wie vor für diese Tätigkeiten und die Aufrechterhaltung der internen Kontrollfunktion innerhalb des Instituts verantwortlich.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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