+22. Die Institute sollten die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die Mitglieder des …
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22. Die Institute sollten die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die Mitglieder des …
Die Institute sollten die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans im Einklang mit Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU jederzeit individuell geeignet sind, und sollten deren Eignung bewerten bzw. sie neu bewerten, insbesondere: - a. bei der Beantragung der Zulassung zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs;
- b. wenn wesentliche Änderungen der Zusammensetzung des Leitungsorgans vorgenommen werden, einschließlich:
- i. bei der Bestellung neuer Mitglieder des Leitungsorgans, einschließlich infolge eines direkten oder indirekten Erwerbs oder der Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einem Institut.8 Diese Bewertung sollte auf neu bestellte Mitglieder beschränkt werden;
- ii. bei einer erneuten Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans, falls sich die Anforderungen für die Position geändert haben oder falls das Mitglied in eine andere Position im Leitungsorgan bestellt wird. Diese Bewertung sollte auf Mitglieder, deren Position sich geändert hat, sowie auf die Analyse der relevanten Aspekte unter Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Anforderungen für die Position beschränkt werden;
- c. auf laufender Grundlage gemäß den Absätzen 26 und 27.
8 Siehe ferner den Entwurf technischer Regulierungsstandards gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2014/65/EU und den Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 2014/65/EU über die Verfahren für die Erteilung der Zulassung und die Ablehnung von Anträgen auf Zulassung von Wertpapierfirmen, die auf der Website der ESMA verfügbar sind. Siehe ferner den Entwurf technischer Durchführungsstandards (ITS) über die Verfahren und Formen hinsichtlich von Erwerben und Erhöhungen von qualifizierten Beteiligungen an Kreditinstituten bzw. Wertpapierfirmen, die auf den Websites der EBA und ESMA verfügbar sind: https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/other-topics/its-on-the-procedures-and-forms-in-respect-of-acquisitions-and-increases-of-qualifying-holdings und https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2015/11/2015-613_final_report_and_assessment_rts_its.pdf.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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