+80. „Unabhängig zu sein“ bedeutet, dass ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion …
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80. „Unabhängig zu sein“ bedeutet, dass ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion …
„Unabhängig zu sein“ bedeutet, dass ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion keine aktuellen oder früheren Beziehungen oder Verbindungen jedweder Art zum relevanten Institut oder seiner Geschäftsleitung in jüngster Vergangenheit hat oder hatte, die das objektive und ausgewogene Urteil des Mitglieds beeinflussen könnten und die Fähigkeit des Mitglieds, Entscheidungen unabhängig zu treffen, beeinträchtigen könnten. Die Tatsache, dass ein Mitglied als „unabhängig“ betrachtet wird, bedeutet nicht, dass das Mitglied des Leitungsorgans automatisch als „unvoreingenommen“ betrachtet werden sollte, da dem Mitglied die erforderlichen Verhaltensfähigkeiten fehlen könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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