+128. Unbeschadet des nationalen Unternehmensrechts sollte das Leitungsorgan über eine ausreichende …

128. Unbeschadet des nationalen Unternehmensrechts sollte das Leitungsorgan über eine ausreichende …

Unbeschadet des nationalen Unternehmensrechts sollte das Leitungsorgan über eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern sowie eine geeignete Zusammensetzung verfügen und für einen angemessenen Zeitraum bestellt werden. Nominierungen im Rahmen einer erneuten Bestellung sollten nur erfolgen, nachdem das Bewertungsergebnis hinsichtlich der Leistung des Mitglieds, die während der vergangenen Amtszeit überwacht wurde, geprüft wurde.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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